1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte von „Achim Kempf Natürliche Klarheit“ (nachstehend „Achim“ genannt) mit seinen Kunden (nachstehend „Auftraggeber“ genannt).
Achim bietet Dienstleistungen im Rahmen der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges wird nicht geschuldet.
2. Anmeldung
Der Vertragsabschluss wird mit deiner schriftlichen Bestätigung (postalisch oder e-mail) meines Angebotes herbeigeführt. Die Buchung ist dann für beide Seiten verbindlich.
3. Teilnahme
Die Teilnahme an meinen Veranstaltungen in der Natur setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Im Falle gesundheitlicher oder sonstiger Einschränkungen sind diese Achim vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Der Genuss von Rauschmitteln jeglicher Art ist während einer Veranstaltung untersagt.
4. Durchführung
Meine Veranstaltungen in der Natur finden bei jedem Wetter statt. Im Falle sehr ungünstiger Wetterverhältnisse, z.B. Sturmwarnung, Gewitter oder ähnliches behält sich Achim das Recht vor, das Programm zu ändern. Achim ist berechtigt, bei Krankheit eines Kooperationspartners ohne Möglichkeit eines geeigneten Ersatzes oder in Fällen von höherer Gewalt, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss wird innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 25% der Angebotssumme fällig. Dieser Betrag deckt meine Vorleistungen wie individuelle Konzeption des Angebotes, Beratung vorab, das Finden des geeigneten Veranstaltungsortes und den Einkauf von Material und Lebensmitteln. Wird die Veranstaltung durch den Auftraggeber storniert, behält Achim die bereits getätigte Anzahlung ein.
Es gilt die in meinem Angebot angegebene Angebotssumme zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der noch offene Rechnungsbetrag wird 14 Tage nach Durchführung der Veranstaltung zur Zahlung fällig.
6. Stornierung und Rücktritt
Eine Vertragskündigung (Stornierung) ist für beide Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich und bedarf der Schriftform. Beruht der Rücktritt oder die Stornierung auf Gründen, die Achim nicht zu vertreten hat, steht Achim eine Stornogebühr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in folgender Höhe zu:
- bis zu 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin – 50% der Angebotssumme
- weniger als 10 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn – 100% der Angebotssumme
- Stornogebühren von Drittanbietern (Partnern, Veranstaltungsort, etc.) werden darüber hinaus separat berechnet.
- Anfallende Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
7. Haftung und Gewährleistung
Achim und die Personen, die mit der Durchführung des Programmes betraut sind, haften nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten. Der Teilnehmer verpflichtet sich allen Sicherheitshinweisen während des Programmes Folge zu leisten und ist für seine Handlungen und deren Folgen selbst verantwortlich. Jede Haftung durch Missachtung oder durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den Teilnehmer ist ausgeschlossen.
Für ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Rosenheim. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung eines anderen Rechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.